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   OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21   

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OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21 (https://dejure.org/2023,31046)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.10.2023 - 1 A 50/21 (https://dejure.org/2023,31046)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 1 A 50/21 (https://dejure.org/2023,31046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ackerland; Durchführungsbeschluss; ELER; Ermessensreduktion; Feinabstimmung; Förderkulisse; Förderprogramm; Kulturpflanze; landwirtschaftliche Fläche; Nichtigkeitsklage; SEPL; Standortoutput; Agrarförderrechtliche Ausgleichszulage für aus naturbedingten Gründen ...

  • rechtsportal.de

    Ackerland; Durchführungsbeschluss; ELER; Ermessensreduktion; Feinabstimmung; Förderkulisse; Förderprogramm; Kulturpflanze; landwirtschaftliche Fläche; Nichtigkeitsklage; SEPL; Standortoutput; Agrarförderrechtliche Ausgleichszulage für aus naturbedingten Gründen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 15.10.2021 - 3 C 13.20

    Ackerland; Auslegung; Basisprämienregelung 2015; Brüsseler Zolltarifschema;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15.10.2021 [- 3 C 13/20 - juris Rn. 29] für Zahlungsansprüche auf Grundlage der Basisprämienregelung (Art. 21 ff. VO (EU) 1307/2013) - in Streit stand die Förderfähigkeit einer mit Weihnachtsbaumkulturen bestockten Fläche -entschieden, dass es nicht widersprüchlich sei, eine Tätigkeit als landwirtschaftlich zu qualifizieren, die dafür genutzte Anbaufläche hingegen nicht.

    [BVerwG, Urteil vom 15.10.2021 - 3 C 13/20 - juris Rn. 19] Es reicht nicht, wenn eine bestimmte Pflanzenart wiederkehrend angebaut und geerntet wird.

    [Urteil vom 15.10.2021 - 3 C 13/20 - juris Rn. 20; in ähnlicher Weise benennt das OVG Nordrhein-Westfalen in einer Entscheidung vom 8.5.2018 - 12 A 2475/16 - juris Rn. 51 die Kategorie der "Ackerkulturpflanze" als Voraussetzung für die Ackerlandqualität einer Fläche] Diesen Begriff, der sich aus der Verordnung (EU) 1307/2013 nicht ergibt, erläutert das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung, die sich mit der Förderfähigkeit einer mit Weihnachtsbaumkulturen bestockten Fläche befasst, nicht näher.

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht für Weihnachtsbäume feststellen konnte, [Urteil vom 15.10.2021 - 3 C 13/20 - juris Rn. 33] deutet schon in Ansehung des Art. 24 Abs. 1 UAbs. 3 lit. a sublit.

  • EuGH, 25.07.2018 - C-135/16

    Georgsmarienhütte u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    [Streinz, AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 288 Rn. 125] Mit Urteil vom 25.7.2018 - C-135/16 - hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich im Rahmen einer Klage vor einem innerstaatlichen Gericht nur derjenige auf die Ungültigkeit von Bestimmungen in einem Unionsrechtsakt, der Grundlage für eine ihm gegenüber ergangene nationale Entscheidung ist, berufen kann, der nach Art. 263 Abs. 4 AEUV fristgerecht eine Nichtigkeitsklage gegen den betreffenden Unionsrechtsakt erhoben hat oder eine solche Klage deswegen unterlassen hat, weil er nicht ohne jeden Zweifel dazu befugt war.

    [EuGH, Urteil vom 25.7.2018 - C-135/16 - juris Rn. 17] Das Urteil betraf die Anfechtungsklage eines Unternehmens der Stahlproduktion gegen eine nationale Rückforderung einer Beihilfe.

    [EuGH, Urteil vom 25.7.2018 - C-135/16 - juris Rn. 14 f.].

  • EuGH, 02.07.2015 - C-422/13

    Wree - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    [vgl. EuGH, Urteile vom 2.7.2015 - C-422/13 - juris Rn. 36, 39 und - C-684/13 - juris Rn. 56, sowie vom 14.10.2012 - C-61/09 - juris Ls. 1 und Rn. 37] Insbesondere kann der Beklagte entgegen seiner Argumentation im Schriftsatz vom 24.7.2023 seine Sichtweise nicht auf den Wortlaut des Art. 4 Abs. 1 lit. f VO (EU) 1307/2013 stützen, wonach der Ackerlandbegriff für den Anbau von Kulturpflanzen verfügbare, aber brachliegende Flächen umfasst.

    In Bezug auf Dauergrünland als Unterfall der landwirtschaftlichen Fläche hat der Generalanwalt in der Rechtssache "Wree" ausgeführt, [Schlussantrag vom 17.7.2014 - C-422/13 - juris Rn. 28] der Begriff setze voraus, dass es sich um Land- bzw. Erdboden handele, während eine bauliche Anlage oder ein Bauwerk der Definition des Grünlands nicht entspreche.

    Der Europäische Gerichtshof ist dieser Einschätzung im Kern gefolgt und hat mit Urteil vom 2.7.2015 [- C-422/13 - juris Rn. 35] entschieden, die renaturierte Abdeckschicht einer Deponie stelle sich (nur dann) als Fläche im Sinne der Verordnung (EU) 73/2009 dar, wenn ihre Funktion gerade darin bestehe, einer mit Gras und anderen Grünfutterpflanzen bedeckten natürlichen Fläche "möglichst weitgehend zu entsprechen".

  • EuGH, 14.10.2021 - C-373/20

    Dyrektor Z. Oddzialu Regionalnego Agencji Restrukturyzacji i Modernizacji

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    [EuGH, Urteil vom 14.10.2021 - C-373/20 - juris Rn. 36 ff. m.w.N.].

    [EuGH, Urteil vom 14.10.2021 - C-373/20 - juris Rn. 38, dort allerdings zur Frage, ob Überschwemmungen einer Fläche als für den Menschen unvorhersehbare Ereignisse eine "Fruchtfolge" i.S.d. Art. 2 lit. c VO (EG) 1120/2009 auslösen können].

    Dafür, dass diese Grenze mit der ausschließlichen Aufzucht von Zierpflanzen in Pflanzgefäßen überschritten und eine "möglichst weitgehende" Entsprechung mit einer natürlichen Fläche nicht mehr gegeben ist, spricht mit Gewicht der Förderzweck [zum Gesetzeszweck als Auslegungskriterium im Europarecht: EuGH, Urteil vom 14.10.2021 - C-373/20 - juris Rn. 36] der Ausgleichszulage.

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 14.3.2018 - 10 C 1/17 - juris Rn. 15].

    [BVerwG, Urteil vom 14.3.2018 - 10 C 1/17 - juris Rn. 18 m.w.N.] Die gemeindebezogene Abgrenzung anhand wirtschaftlicher Kriterien erscheint nach diesem Maßstab nicht willkürlich.

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 10 LC 96/13

    Agrarförderung; Ausgleichszulage; Benachteiligte Gebiete; Betriebssitz; ELER;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    [Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.3.2022 - 6 ZB 21.2057 - juris Rn. 9, 13; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.12.2014 - 10 LC 96/13 - juris Rn. 23, zu Art. 35 und 37 VO (EU) 1698/2005] Denn die Verordnung legt lediglich die Ziele und allgemeinen Bestimmungen für die Förderung des ländlichen Raums durch die Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fest und steckt den strategischen Rahmen hierfür ab (vgl. Art. 1 Abs. 1 VO (EU) 1305/2013).

    [im "ELER-Kontext" offenlassend: OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.12.2014 - 10 LC 96/13 - juris Rn. 27].

  • VG Saarlouis, 17.04.2020 - 1 K 1136/18

    Bestimmung der benachteiligten Gebiete i.S.D. Art. 31, 32 VO(EU) Nr. 1305/2013

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    Der Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. April 2020 - 1 K 1136/18 - und des Bescheides vom 23. Juli 2018 verpflichtet, dem Kläger für das Jahr 2017 eine Ausgleichszulage in Höhe von 4.163,51 Euro zu bewilligen.

    den Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. April 2020 - 1 K 1136/18 - und des Bescheides vom 23. Juli 2018 zu verpflichten, ihm für das Jahr 2017 eine Ausgleichszulage in Höhe von 4.163,51 Euro zu bewilligen.

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    [Bayerischer VGH, Urteil vom 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26 m.w.N., zu einem wohnungsbaulichen Förderprogramm; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5.5.2021 - 10 LB 201/20 - juris Rn. 30 m.w.N., zu einer Zuwendung im Rahmen eines Agrar- und Umweltprogramms; siehe auch BVerwG, Urteil vom 16.6.2015 - 10 C 15/14 - juris Rn. 24].
  • EuGH, 02.10.2014 - C-47/13

    Grund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -Gemeinsame

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    [etwa EuGH, Urteil vom 2.10.2014 - C-47/13 - juris Rn. 33 ("... dass eine "Fruchtfolge" [...] nur vorliegen kann, wenn eine andere Kulturpflanze als eine Grünfutterpflanze angebaut wird) zu Art. 2 lit. c VO (EG) 1120/2009; siehe auch BVerwG, Vorlagebeschluss vom 15.11.2012 - 3 C 22/11 - juris Rn. 27] In diesem Lichte liegt nahe, das Erfordernis einer "Ackerpflanze" dahingehend zu verstehen, dass damit die Notwendigkeit der Abgrenzung einer "Ackerkulturpflanze" gegen andere Kulturpflanzen (und damit andere Flächentypen des Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 1307/2013) aufgezeigt wird, ohne zugleich den Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 1 lit. f VO (EU) 1307/2013 zu verengen.
  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
    [Bayerischer VGH, Urteil vom 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26 m.w.N., zu einem wohnungsbaulichen Förderprogramm; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5.5.2021 - 10 LB 201/20 - juris Rn. 30 m.w.N., zu einer Zuwendung im Rahmen eines Agrar- und Umweltprogramms; siehe auch BVerwG, Urteil vom 16.6.2015 - 10 C 15/14 - juris Rn. 24].
  • EuGH, 02.07.2015 - C-684/13

    Demmer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik

  • OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17

    Keine gemeindliche Subvention im Fassadensanierungsprogramm bei Schwarzarbeit

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 10 LB 201/20

    Doppelförderung; Ermessensbindung; Gleichbehandlungsgebot; Kombinationstabelle;

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11

    Umbruchverbot für Dauergrünlandflächen; Begriffsdefinition; Wechsel von Kleegras

  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 6 ZB 21.2057

    Keine Ausgleichszulage für Flächen außerhalb von Bayern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 2475/16

    Qualifizierung der Fläche als Dauergrünland in Abgrenzung zum Ackerland;

  • AG Bielefeld, 02.03.2010 - 4 C 3/09
  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 8 K 23.51

    Versagungsgegenklage, begehrte Ausgleichszulage, Mindestgröße von 3 ha

    Maßgeblich ist die richtliniengeleitete Förderpraxis (vgl. VG Würzburg, U.v. 21.6.2021 - W 8 K 20.1302 - juris Rn. 22 f., 24 ff.; bestätigt durch BayVGH, B.v. 17.3.2022 - 6 ZB 21.2057 - juris Rn. 10 ff.; OVG Saarl, B.v. 25.10.2023 - 1 A 50/21 - juris Rn. 25 ff.; siehe auch VG Würzburg, U.v. 17.4.2023- W 8 K 21.735 - juris Rn. 92, 153 f.; U.v. 6.3.2023 - W 8 K 22.1257 - juris Rn. 29 ff.).

    Denn Christbaumkulturen zählen - sowohl im Bereich des Direktzahlungsprogramms als auch bei der Ausgleichszulage - nicht zu den förderfähigen landwirtschaftlich genutzten Flächen, selbst wenn eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den Flächen ausgeübt wird (BVerwG, U.v. 15.10.2021 - 3 C 13/20 - juris LS und Rn. 14 ff.; OVG Saarl, B.v. 25.10.2023 - 1 A 50/21 - juris Rn. 23 ff.), wie der Beklagte zutreffend ausgeführt hat (vgl. Merkblatt zum MFA 2022, S. 6, Abschnitt D Nr. 2.1 drittes Tiret sowie Nr. 3.1 der Anleitung zum Ausfüllen des FNN).

  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 8 K 23.50

    Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Direktzahlungsprogramm, DZP,

    Denn Christbaumkulturen zählen - sowohl im Bereich des Direktzahlungsprogramms als auch bei der Ausgleichszulage - nicht zu den förderfähigen landwirtschaftlich genutzten Flächen, selbst wenn eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den Flächen ausgeübt wird (BVerwG, U.v. 15.10.2021 - 3 C 13/20 - juris LS und Rn. 14 ff.; OVG Saarl, B.v. 25.10.2023 - 1 A 50/21 - juris Rn. 23 ff.), wie der Beklagte zutreffend ausgeführt hat (vgl. Merkblatt zum MFA 2022, S. 6, Abschnitt D Nr. 2.1 drittes Tiret sowie Nr. 3.1 der Anleitung zum Ausfüllen des FNN).
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